AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und allgemeine Hinweise

 

(a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die auf der Webseite onlinemahnbescheid.org angebotenen Dienstleistungen, welche von der CL Inkasso GmbH (nachfolgend AN) erbracht werden. Die Regelungen des Inkassovertrages der CL Inkasso GmbH gelten, sofern zusätzliche Leistungen, wie z.B. außergerichtliches Inkasso, in Anspruch genommen werden.

AGBs oder andere Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend AG) werden ausdrücklich nicht akzeptiert.

 

(b) Sollten individuelle Anreden getroffen worden sein, so gelten diese vorrangig zu diesen Geschäftsbedingungen. Ergänzend zu den individuell vereinbarten Bestandteilen, gelten diese Geschäftsbedingungen, für die Bereiche, für die keine individuelle Abrede getroffen worden ist.

 

(c) Der Abschluss der Bestellung der Dienstleistung auf der Seite „onlinemahnbescheid.org“ stellen noch nicht den Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr kommt der Vertrag erst durch die Annahme des Vertragsangebotes durch die CL Inkasso GmbH zustande.

 

(d) Der Auftraggeber akzeptiert die Bedingungen des Inkassovertrages,

 

2. Gegenstand des Vertrages

 

(a) AG beauftragt AN eine berechtigte Forderung gegen einen Schuldner dem gerichtlichen Mahnverfahren zuzuführen. Der AN führt diese Tätigkeit durch Auftrag und Bevollmächtigung aus. Weitere Leistungen werden durch den AN im Rahmen eines gesondert geschlossenen Inkassovertrages oder individueller Vereinbarung erbracht.

 

(b) Das Leistungsangebot ergibt sich aus der Darstellung auf der Website onlinemahnbescheid.org und ergänzend dazu auf der cl-inkasso.de. Aktuell wird die gerichtliche Betreibung berechtigter offener Forderungen gegen Schuldner des AG angeboten. Dies erstreckt sich auf die Beantragung eines Mahnbescheides, eventuell eines Vollstreckungsbescheides und zusätzlicher Leistungen wie z.B. Beauftragung eines Gerichtsvollziehers beim zuständigen zentralen Mahngericht. Zusätzlich wird die vorherige außergerichtliche Inkassotätigkeit angeboten. Das Leistungsangebot kann zu jederzeit verändert werden.

 

(c) Der AN wird ausdrücklich für keine weiteren Tätigkeiten beauftragt.

 

3. Mitwirkungspflichten des AG

 

(a) Der AG ist verpflichtet alle für die Erfüllung des Auftrages durch den AN erforderlichen Unterlagen dem AN zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht direkt bei Angebotsstellung möglich sein oder erfolgen, so ist kurzfristig – spätestens jedoch unmittelbar nach Aufforderung des AN – dafür zu sorgen, dass der AN alle erforderlichen Unterlagen erhält. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit trägt ausschließlich der AG die Verantwortung.

 

(b) Nachträgliche Korrekturen oder Änderungen der Unterlagen und/oder anderer Daten des Verfahrens können zu Mehrkosten führen, die durch den AG zu begleichen sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AN auf einen Ausgleich der Mehrkosten vor Aufnahme oder Weiterführung der Leistung bestehen kann.

 

(c) Der AG wird nach Zustandekommen des Vertrages:

 

1. den AN unverzüglich darüber informieren, sollten sich die Vermögensverhältnisse und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldner wissentlich in relevantem Ausmaß ändern oder sich bereits erteilte Daten und/oder Informationen des Verfahrens ändern;

 

2. den AN unverzüglich informieren, sollte die Forderung ihm gegenüber durch Zahlung oder sonstige Weise gemindert oder ausgeglichen werden;

 

3. keine eigenen Versuche unternehmen die offene Forderung zu betreiben oder Dritte damit beauftragen;

 

4. sofern nicht individuell vereinbart, den AN bevollmächtigen dem Schuldner entsprechend dessen wirtschaftlichen Verhältnissen Zahlungsfristen und Teilzahlungen zu gewähren;

 

5. etwaige Änderungen von Firmenbezeichnung und/oder Anschrift dem AN unverzüglich mitteilen.

 

(d) Der AG wird während der gesamten Laufzeit des Verfahrens bestmöglich mit dem AN kooperieren und alle relevanten Informationen dem AN unverzüglich zur Verfügung stellen.

 

4. Pflichten des AN

 

(a) Der AN beantragt den Mahnbescheid aufgrund der vom AG zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen. Sollten Unvollständigkeiten oder falsche Angaben zu Mehrkosten im Verfahren führen, so hat diese der AG zu tragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AN auf einen Ausgleich der Mehrkosten vor Aufnahme oder Weiterführung der Leistung bestehen kann.

 

(b) Der AN ist verpflichtet dem AG jederzeit Informationen zum jeweiligen Stand des Verfahrens mitzuteilen. Hierfür kann er sich elektronischer Hilfsmittel und Kommunikationswege bedienen.

 

(c) Der AN wird die Daten des Verfahrens und der beteiligten Parteien gemäß der Datenschutzerklärung und den aktuellen Datenschutzbestimmungen speichern. Ist der AG Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes, so gilt die DSGVO in der aktuell gültigen Fassung.

 

(d) Ist der Schuldner des AG bereits Kunde oder Vertragspartner des AN oder besteht ein anderweitiger Interessenkonflikt, so wird der AN den Auftrag nicht annehmen und dem AG den Grund des Ablehnens aus Gründen des Datenschutzes nicht mitteilen.

 

(e) Der AG beauftragt den AN mit der Beantragung des Mahnbescheides inkl. aller dazugehörigen administrativen Tätigkeiten inkl. der Kommunikation mit den dafür notwendigen behördlichen Stellen. Des Weiteren wird – bei Verstreichen der Einspruchsfrist des Mahnbescheides durch den Schuldner der Antrag auf Vollstreckungsbescheid beauftragt. Alle weiteren Aufträge werden individuell mit dem AG vereinbart.

 

5. Kosten des Verfahrens und der Dienstleistung

 

(a) Der AN verrechnet für die Dienstleistung zur Stellung eines Antrags auf einen Mahnbescheid keine Inkassopauschale.

 

(b) Wir das Verfahren wegen Nichterfolges abgeschlossen, so hat der AG eine Schließungsgebühr in Höhe von EUR 21,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt. nebst aller Auslagen zu tragen.

 

(c) Dem AN stehen außerdem keine weiteren Erfolgsprovisionen zu.

 

(d) Der AN ist berechtigt, von eingehenden Zahlungen zu allererst seine eigenen Forderungen zu befriedigen und die entsprechenden Forderungen einzubehalten.

 

(e) Bei Buchung der Option einer außergerichtlichen Betreibung der offenen Forderung gelten die Regelungen des gesondert geschlossenen Inkassovertrages.

 

6. Kündigung des Vertrages, Haftung und Sonstiges

 

(a) Der Vertrag endet mit der vollständigen Befriedigung der Forderung nebst aller Kosten, Gebühren und Auslagen und der Auskehrung des per Endabrechnung festgestellten Betrages an den AG.

 

(b) Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.

 

(c) Wir der Vertrag vom AG gekündigt, so ist dieser zur Erstattung aller ausgelegten Gebühren und Kosten gegenüber dem AN verpflichtet.

 

(d) Der AN führt die beauftragten Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen durch und haftet nicht für Schäden, die sich aus der Übermittlung falscher Daten oder Informationen des AG ergeben. Der AN haftet insbesondere nicht für die Folgen der Verarbeitung fehlerhafter Daten.

 

Der AN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist für jeden Inkassoeinzelauftrag auf das 1-fache der Hauptforderung des AG gegen den Schuldner beschränkt. 

Tritt eine Versicherung für den Schaden ein, ist die Haftung, abweichend zur vorgehenden Ziffer, für alle während der Vertragslaufzeit verursachten Haftungsfälle auf insgesamt € 50.000,00 begrenzt. Eine Kopie des Versicherungsscheines wird dem AG bei Verlangen ausgehändigt. Der AN erklärt den Selbsteintritt im Rahmen der Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 1 Satz 2 für den Fall, dass die Versicherung die Leistung ablehnt.

Haftungsbeschränkung und -ausschluss gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen aufgrund arglistigen Verhaltens, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung von Personen sowie bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die die vertragswesentlichen Rechtspositionen des Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zwecke gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).

Die vorstehenden Ausführungen zur Haftung, zum Haftungsumfang sowie zur Haftungsbeschränkung gelten auch für alle Erfüllungsgehilfen und sonstigen Mitarbeiter, die der AN für die Erfüllung seiner Tätigkeiten einsetzt.

 

(e) Es bestehen weder Nebenabreden noch Ergänzungen oder Änderungen, sofern diese nicht in Schriftform vereinbart wurden. Jegliche Änderungen dieser AGB oder anderer Bedingungen des AN bedürfen der Schriftform.

 

(f) Erfüllungsort und Gerichtstand der vereinbarten Leistungen ist Lindau am Bodensee. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

 

(g) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder während der Vertragslaufzeit werden, so treten an dessen Stelle Regelungen, die den ursprünglichen in dessen Zweck weitestgehend entsprechen und wirksam sind. Die übrigen Regelungen werden durch das Unwirksam sein oder werden einzelner Regelungen nicht beeinflusst.