Mahnbescheid
FAQ
Alle wichtigen Fragen und Antworten rund um das gerichtliche Mahnverfahren, den Mahnbescheid, Voraussetzungen, vollstreckbare Titel und mehr.
FAQ
Der Ablauf eines Mahnverfahrens beinhaltet, dass Sie als Antragsteller die entstehenden Kosten zuerst vorstrecken müssen. Daher ist der Service grundsätzlich nicht kostenlos! Allerdings sind nicht Sie derjenige, der diese Kosten zu tragen hat, sondern Ihr Schuldner. Bei erfolgreichem Abschluss des Mahnverfahrens erhalten Sie diese Kosten wieder erstattet.
Die Gerichtskosten für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides hängen vom Streitwert ab. Hier die wichtigsten Preise für Deutschland. In anderen Ländern können zusätzliche Kosten und Gebühren anfallen, die je nach Rechtssystem und Gericht variieren.
bis EUR 1.000,00 | EUR 36,00 |
bis EUR 1.500,00 | EUR 39,00 |
bis EUR 2.000,00 | EUR 49,00 |
bis EUR 3.000,00 | EUR 59,50 |
bis EUR 4.000,00 | EUR 70,00 |
bis EUR 5.000,00 | EUR 80,50 |
bis EUR 6.000,00 | EUR 91,00 |
bis EUR 7.000,00 | EUR 101,50 |
bis EUR 8.000,00 | EUR 112,00 |
bis EUR 9.000,00 | EUR 122,50 |
bis EUR 10.000,00 | EUR 133,00 |
Sollte Ihre Forderung EUR 10.000,00 übersteigen, so bitten wir sie Kontakt mit uns aufzunehmen.
Grundsätzlich müssen alle Kosten zur Betreibung der offenen Forderung vom Schuldner getragen werden. Gebühren für Zwangsvollstreckungen oder Meldeauskünfte werden also in den meisten Fällen nicht von Ihnen, sondern vom Schuldner bezahlt. Es kann jedoch sein, dass Kosten für z.B. Gerichtsvollzieher von Ihnen vorgestreckt werden müssen.
Kommt der Schuldner mit der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids durch eine Anwaltskanzlei in Verzug, so hat der Schuldner die Kosten des Mahnverfahrens auch dann zu tragen, wenn der Schuldner eine Anwaltskanzlei beauftragt oder einen Mahnbescheid beantragt, und die Schuldner auf die Mahnung vor zugestellt wird.
In diesem Fall muss der Schuldner die Kosten des Mahnverfahrens tragen, auch wenn ihm die Mahnung bei Begleichung der Forderung noch nicht bekannt war, weil ihm die Mahnung noch nicht zugestellt war.
Gerne prüfen wir für Sie individuell, ob der Schuldner evtl. bereits in diversen Datenbanken gespeichert ist. Grundsätzlich ist es jedoch ratsam, durch den Mahnbescheid und den darauffolgenden Vollstreckungstitel die Forderungen geltend zu machen, Ein Titel ist 30 Jahre gültig und kann von uns in der Langzeitüberwachung fortlaufend überwacht werden und kann auch nach Jahren noch zum Erfolg führen.
Wir haben im Rahmen unserer Inkasso-Zulassung zahlreiche Möglichkeiten, verschwundene Schuldner wieder zu finden. Abgesehen von Schufa- und Melderegisterauskünfte verfügen wir auch über einen eigenen Ermittlungsdienst, der darauf spezialisiert ist, schwierige Situationen zu meistern.
Da es nur noch das automatisierte, zentrale Mahnverfahren in Deutschland gibt, wird Ihr Mahnverfahren immer an dem zentralen Mahngericht des zuständigen Bundeslands eingereicht, in dem Sie wohnen. Hier sehen Sie die Liste der zuständigen Mahngerichte.
Ja! Nach Eingang Ihrer Informationen prüfen wir alle Daten und stellen dann den Mahnantrag bei dem zuständigen Gericht. Wir kümmern uns dann um den gesamten Fortgang des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Unser Service
Mahnbescheid online beantragen - so funktioniert's
Wir helfen, dass Ihre Rechnungen bezahlt werden