Mahnbescheid
Mahnverfahren
Gerichtliche Mahnverfahren ermöglichen es Gläubigern von Geldforderungen, einfach, schnell und kostengünstig einen Titel gegen den Schuldner zu erlangen.
Mahnverfahren
Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglichen es Gläubigern von Geldforderungen, einfach, schnell und kostengünstig einen Titel gegen den Schuldner zu erlangen.
Mit diesem Titel kann der Gläubiger den Mahnbescheid durchsetzen. Insbesondere kann ein Gerichtsvollzieher verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen eines Vollstreckungsbescheids akzeptieren oder bei Gericht beantragen, wie z. B. Lohn-/Gehalts- oder Kontopfändung.
Das Mahnwesen kann verhindern, dass Gläubiger mit kostspieligen Gerichtsverfahren konfrontiert werden.
Ablauf des Mahnverfahrens
- Der Antragsteller beantragt über onlinemahnbescheid.org den Mahnbescheid.
- Onlinemahnbescheid.de prüft alle Unterlagen und reicht die dann Daten bei Gericht ein.
- Der Mahnbescheid wird dem Schuldner durch das Gericht zugestellt.
- Der Schuldner hat nun verschiedene Möglichkeiten:
- Er stimmt zu und zahlt den geforderten Betrag inkl. aller Kosten
- Er legt innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein.
- Er zahlt nicht und legt keinen Widerspruch ein. Damit erlässt das Amtsgericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid.
Vorteil des Mahnverfahrens ist, dass man bei optimaler Betreuung durch einen Spezialisten wie Onlinemahnbescheid.org ein vollstreckbarer Titel in 4 – 6 Wochen erhält und umsetzen kann.
Zudem ist kein Zivilverfahren bei Gericht nötig und Sie müssen den Anspruch im Mahnverfahren auch nicht begründen.
Nicht zuletzt ist das Mahnverfahren eine sehr kostengünstige Variante, um zum Abschluss und damit zu seinem Geld zu kommen. Grundsätzlich muss der Schuldner die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.
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