Mahnbescheid
Voraussetzungen
Ein Mahnbescheid ist mit einer Reihe von Voraussetzungen verbunden, die erfüllt sein sollten, um erfolgreich zu sein.
Voraussetzungen
Wenn der Schuldner die Forderung voraussichtlich nicht anfechten wird, ist ein Mahnbescheid eine echte Alternative zu einem teuren und komplizierteren streitigen Zivilverfahren. Gerichtliche Mahnverfahren bedürfen weder eines Gerichtstermins noch einer anwaltlichen Vertretung. Es gibt jedoch einige wichtige Bedingungen, die Sie im Voraus überprüfen sollten. Wer einige Punkte beachtet, hat gute Chancen auf einen rechtskräftigen Titel in einem Gerichtsbeschluss, der die Hauptforderung für mindestens 30 Jahre sichert.
Sie sollten einen Mahnbescheid jedoch nur beantragen, wenn die folgenden Punkte auf Ihre anhängige Forderung zutreffen:
Währungsforderungen in Euro sind berechtigte Forderungen, die Ihnen tatsächlich zustehen.
Sie haben dem Schuldner den ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt. Erlischt per Gesetz oder vertraglicher Vereinbarung.
Es ist davon auszugehen, dass der Schuldner dem nicht widersprechen wird.
Der Schuldner ist in Verzug, d.h. Sie haben ihn gemahnt oder eine Mahnung ist besonders unnötig. Die Zahlungsfrist, der Sie zugestimmt oder die Sie zurückgesetzt haben, ist abgelaufen.
Die Forderung ist auch vollstreckbar. Demnach hat der Schuldner beispielsweise weder einen begründeten Einspruch gegen die Verjährung noch eine Restschuldbefreiung bestritten.
Ihr Anspruch ist nicht (mehr) von der von Ihnen erbrachten Gegenleistung abhängig.
Ihre Forderung ist kein Rückzahlungsanspruch aus einem Verbraucherdarlehensvertrag mit einem effektiven Zinssatz, der mehr als 12 Prozentpunkte über dem Referenzzinssatz liegt.
Sie kennen die Adresse des Schuldners, eine öffentliche Mahnung entfällt.
Trifft dies auf Ihre Forderung zu, erfüllt diese die Voraussetzungen zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
- Währungsforderungen in Euro sind berechtigte Forderungen, die Ihnen tatsächlich zustehen.
- Sie haben dem Schuldner den ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt und die vereinbarte oder auch letzte Frist zur Zahlung ist erfolglos verstrichen.
- Es ist davon auszugehen, dass der Schuldner dem nicht widersprechen wird.
- Der Schuldner ist in Verzug, d.h. Sie haben ihn gemahnt oder eine Mahnung ist entbehrlich. Die Zahlungsfrist, der Sie zugestimmt oder die Sie verlängert haben, ist abgelaufen.
- Die Forderung ist auch vollstreckbar. Demnach hat der Schuldner beispielsweise weder einen begründeten Einspruch gegen die Verjährung noch eine Restschuldbefreiung bestritten.
- Ihr Anspruch ist nicht (mehr) von der von Ihnen erbrachten Gegenleistung abhängig.
- Ihre Forderung ist kein Rückzahlungsanspruch aus einem Verbraucherdarlehensvertrag mit einem effektiven Zinssatz, der mehr als 12 Prozentpunkte über dem Referenzzinssatz liegt.
- Sie kennen die Adresse des Schuldners, eine öffentliche Zustellung des Mahnbescheides entfällt.
Trifft dies auf Ihre Forderung zu, erfüllt diese die Voraussetzungen zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
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