Mahnbescheid
Kosten
Mahnbescheide verursachen Gerichts- und Anwaltskosten. Die Höhe der Mahngebühr richtet sich nach der Forderungshöhe.
Kosten
Das Service ist grundsätzlich nicht kostenlos! Allerdings sind nicht Sie derjenige, der diese Kosten zu tragen hat, sondern Ihr Schuldner.
Für die Höhe der Gebühren gelten folgende Grundsätze:
Für einen Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Beschlusses erhebt das Gericht die Hälfte der Gebühr, mindestens jedoch 36,00 Euro (Gebührenliste des Gerichtsgebührengesetzes Nr. 1100).
Erledigt der Rechtsanwalt das Mahnbegehren und stellt es im Auftrag des Mandanten, ist das volle Honorar nach VV 3305 RVG zu zahlen, also mindestens EUR 49,00. Wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen, wird die andere Hälfte der Gebühr (VV 3308 RVG) von mindestens 24,50 Euro erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem kommerziellen Wert der Anmeldung.
Hinzu kommt eine Pauschale (VV 7002 RVG – 20 % des Honorars – bis 20,00 Euro) und eine anfallende Umsatzsteuer von 19 % nach VV 7008 RVG.
Wie hoch sind die Gerichtskosten?
Die Gerichtskosten für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides hängen vom Streitwert ab. Hier die wichtigsten Preise für Deutschland. In anderen Ländern können zusätzliche Kosten und Gebühren anfallen, die je nach Rechtssystem und Gericht variieren.
bis EUR 1.000,00 | EUR 36,00 |
bis EUR 1.500,00 | EUR 39,00 |
bis EUR 2.000,00 | EUR 49,00 |
bis EUR 3.000,00 | EUR 59,50 |
bis EUR 4.000,00 | EUR 70,00 |
bis EUR 5.000,00 | EUR 80,50 |
bis EUR 6.000,00 | EUR 91,00 |
bis EUR 7.000,00 | EUR 101,50 |
bis EUR 8.000,00 | EUR 112,00 |
bis EUR 9.000,00 | EUR 122,50 |
bis EUR 10.000,00 | EUR 133,00 |
Sollte Ihre Forderung EUR 10.000,00 übersteigen, so bitten wir sie Kontakt mit uns aufzunehmen.
Kommen andere Kosten auf mich zu?
Grundsätzlich müssen alle Kosten zur Betreibung der offenen Forderung vom Schuldner getragen werden. Gebühren für Zwangsvollstreckungen oder Meldeauskünfte werden also in den meisten Fällen nicht von Ihnen, sondern vom Schuldner bezahlt. Es kann jedoch sein, dass Kosten für z.B. Gerichtsvollzieher von Ihnen vorgestreckt werden müssen.
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